Wichtige Unterlagen 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Neuerungen im Spendenrecht

Bestätigung für vereinfachten Spendennachweis


Bei Spenden bis zu 200 Euro dient dieser Beleg in Verbindung mit

Ihrem Kontoauszug als Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung)

zur Vorlage bei Ihrem Finanzamt:


Empfänger: Museums-Eisenbahn-Gemeinschaft Wachtl e. V.

                    Feldweg 8a, 83088 Kiefersfelden

Bank:          IBAN DE 53 7116 0000 0003 5260 20, BIC GENODEF1VRR

                    Raiffeisenbank Rosenheim-Chiemsee e. G.    oder

                    IBAN DE 41 7115 0000 0000 3091 87, BIC BYLADEM1ROS

                    Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling

Art der Zuwendung: Geldspende oder Mitgliedsbeitrag

Wir sind wegen Förderung von Kunst und Kultur nach dem Frei-

stellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftssteuer-

bescheid des Finanzamtes Rosenheim, StNr. 156/109/90794 vom

02. 10. 2015 für den letzten Veranlagungszeitraum 2012 bis 2014

nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuerge-

setzes von der Gewerbesteuer befreit.

Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung von

Kunst und Kultur verwendet wird.


(Diesen Passus bitte ausdrucken und für Ihre Vorlage beim

zuständigen Finanzamt benutzen!)