| Wichtige Unterlagen
Neuerungen im Spendenrecht Bestätigung für vereinfachten Spendennachweis Bei Spenden bis zu 200 Euro dient dieser Beleg in Verbindung mit Ihrem Kontoauszug als Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) zur Vorlage bei Ihrem Finanzamt: Empfänger: Museums-Eisenbahn-Gemeinschaft Wachtl e. V. Feldweg 8a, 83088 Kiefersfelden Bank: IBAN DE 53 7116 0000 0003 5260 20, BIC GENODEF1VRR Raiffeisenbank Rosenheim-Chiemsee e. G. oder IBAN DE 41 7115 0000 0000 3091 87, BIC BYLADEM1ROS Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling Art der Zuwendung: Geldspende oder Mitgliedsbeitrag Wir sind wegen Förderung von Kunst und Kultur nach dem Frei- stellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftssteuer- bescheid des Finanzamtes Rosenheim, StNr. 156/109/90794 vom 02. 10. 2015 für den letzten Veranlagungszeitraum 2012 bis 2014 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuerge- setzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung von Kunst und Kultur verwendet wird. (Diesen Passus bitte ausdrucken und für Ihre Vorlage beim zuständigen Finanzamt benutzen!)
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